Beratung von Organen

Wir beraten Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) in der wirtschaftlichen Krise der Gesellschaft. Haftung vermeiden. Sanierung gestalten.

Überblick

Dr. Knapp verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Organen (Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte) in der wirtschaftlichen Krise von Gesellschaften. Er berät regelmäßig sowohl Organe mittelständischer Unternehmen als auch Organe internationaler Großkonzerne insbesondere im Zusammenhang mit haftungsrechtlichen Fragestellungen.

 

Vertrauen auch Sie auf unsere Expertise und langjährige Erfahrung in der Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten in herausfordernden Situationen – wir fokussieren uns auf Ihre persönlichen Interessen zur Minimierung persönlicher Haftungsrisiken.

 

Unser Beratungsspektrum für Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) umfasst insbesondere:

  • Umfassende Beratung zur Vermeidung persönlicher zivil- und strafrechtlicher Haftung

  • Begutachtung/Bewertung der Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags

  • Prüfung und Umsetzung von Handlungsoptionen zur Sanierung der Gesellschaft

  • Vorbereitung und Stellung eines Insolvenzantrags

  • Beratung und Prozessvertretung bei Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter/Sachwalter sowie Strafverteidigung (gemeinsam mit einer Partnerkanzlei)

  • Beratung im Zusammenhang mit der Entschuldung von Organen (außerinsolvenzlich und notwendigenfalls auch in der Insolvenz)

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Weitere Informationen

Die persönlichen zivil- und strafrechtlichen Haftungsrisiken der Organe von Gesellschaften sind in der Unternehmenskrise durch zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen und konkretisierende Rechtsprechung signifikant erhöht.

So sind etwa grundsätzlich existenzgefährdende Risiken zu identifizieren, zu monitoren und erforderlichenfalls geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang sind fortlaufend auch die Insolvenzantragspflichten zu prüfen und eine geeignete Dokumentation der Prüfungshandlungen vorzunehmen, um etwa eine straf- und zivilrechtlich erheblich sanktionierte Insolvenzverschleppungshaftung zu vermeiden.

 

Daneben sind u. a. auch die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, die Regelungen über die Kapitalerhaltung zu berücksichtigen und strafrechtlich sanktioniertes Verhalten, wie etwa Betrugs- und Bankrotthandlungen, zu unterlassen.

 

Sollten zivilrechtliche Ansprüche gegen ein Organ geltend gemacht werden, unterstützen wir auch bei der Verteidigung gegen diese Ansprüche.

 

Auch eine Entschuldung eines Organs setzen wir außerinsolvenzlich und notwendigenfalls im Rahmen eines Insolvenzverfahrens um.

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