Menü
Wir unterstützen Insolvenzverwalter und Sanierungsberater hinsichtlich sämtlicher verfahrensrelevanter Aspekte insbesondere in Großverfahren. Zielgerichtet. Effizient.
Aufgrund der vieljährigen Tätigkeit als verfahrensleitender Rechtsanwalt in weit über 100 Regelinsolvenzverfahren sowie der umfassenden Erfahrung in der Begleitung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren als Generalbevollmächtigter in Verfahren aller Größenordnungen können wir Insolvenzverwalter und Berater bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens (Regelinsolvenz-, Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren) hinsichtlich sämtlicher verfahrensrelevanter Aspekte zielgerichtet und effizient beraten und aktiv unterstützen.
Unser Beratungsspektrum für Insolvenzverwalter und Berater im Zusammenhang mit der Durchführung von Insolvenzverfahren umfasst insbesondere:
Erstellung von Gutachten und Berichten (Insolvenzeröffnungsgutachten, rechtliche Sachverständigengutachten, Zwischenberichte, Berichte zur Gläubigerversammlung, Beschlussvorschläge für den Gläubigerausschuss, etc.)
Verhandlungen und Vereinbarungen mit Lieferanten (etwa Abgeltung von Rechten und Fortführungsvereinbarungen)
Prüfung von Drittrechten
Finanzierungsvereinbarungen (etwa echter/unechter Massekredit, Fortsetzung Factoring)
Kauf-/Übertragungsverträge | Distressed M&A
Insolvenz- und Restrukturierungspläne
Operative Unterstützung bei der Fortführung des Geschäftsbetriebs im Verfahren einschl. insolvenzrechtliche Prüfung und Freigabe/Koordination von Bestellungen und Zahlungsprozessen, Vorbereitung von Gläubigerausschusssitzungen, Verhandlungen mit Verfahrensbeteiligten, Identifikation und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, etc.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.