Unterstützung von Insolvenzverwaltern und Beratern​

Wir unterstützen Insolvenzverwalter und Sanierungsberater hinsichtlich sämtlicher verfahrensrelevanter Aspekte insbesondere in Großverfahren. Zielgerichtet. Effizient.

Überblick

Aufgrund der vieljährigen Tätigkeit als verfahrensleitender Rechtsanwalt in weit über 100 Regelinsolvenzverfahren sowie der umfassenden Erfahrung in der Begleitung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren als Generalbevollmächtigter in Verfahren aller Größenordnungen können wir Insolvenzverwalter und Berater bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens (Regelinsolvenz-, Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren) hinsichtlich sämtlicher verfahrensrelevanter Aspekte zielgerichtet und effizient beraten und aktiv unterstützen.

 

Unser Beratungsspektrum für Insolvenzverwalter und Berater im Zusammenhang mit der Durchführung von Insolvenzverfahren umfasst insbesondere:

  • Erstellung von Gutachten und Berichten (Insolvenzeröffnungsgutachten, rechtliche Sachverständigengutachten, Zwischenberichte, Berichte zur Gläubigerversammlung, Beschlussvorschläge für den Gläubigerausschuss, etc.)

  • Verhandlungen und Vereinbarungen mit Lieferanten (etwa Abgeltung von Rechten und Fortführungsvereinbarungen)

  • Prüfung von Drittrechten

  • Finanzierungsvereinbarungen (etwa echter/unechter Massekredit, Fortsetzung Factoring)

  • Kauf-/Übertragungsverträge | Distressed M&A

  • Insolvenz- und Restrukturierungspläne

  • Operative Unterstützung bei der Fortführung des Geschäftsbetriebs im Verfahren einschl. insolvenzrechtliche Prüfung und Freigabe/Koordination von Bestellungen und Zahlungsprozessen, Vorbereitung von Gläubigerausschusssitzungen, Verhandlungen mit Verfahrensbeteiligten, Identifikation und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, etc.

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