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Wir unterstützen Gläubiger im Rahmen einer wirtschaftlichen Krise ihres Vertragspartners. Rechte zuverlässig sichern. Werte erhalten.
Von kleinen mittelständischen Unternehmen bis zum internationalen Großkonzern berät Dr. Knapp regelmäßig Gläubiger im Rahmen einer wirtschaftlichen Krise ihres Vertragspartners. Mit unserer langjährigen Erfahrung stellen wir auch die Wahrung Ihrer Rechte effizient und zielorientiert sicher.
Unser Beratungsspektrum für Gläubiger umfasst insbesondere:
Risikominimierung durch geeignete Vertragsgestaltungen vor Eintritt einer Krise
Sofortmaßnahmen nach Eintritt einer Krise und nach Insolvenzantragstellung zur Sicherung Ihrer Rechte und zur Reduzierung eines möglichen Forderungsausfalls
Geltendmachung von Sicherungsrechten
Fortführungsvereinbarungen
Gestaltung von (unechten) Massekrediten
Prüfung von und Verteidigung gegen Insolvenzanfechtungsansprüche
Teilnahme an Gläubigerversammlungen
Vertretung in einem Gläubigerausschuss
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch
Bereits vor Eintritt einer Krise ist es von entscheidender Bedeutung, die mögliche Insolvenz eines Vertragspartners und damit das Risiko eines erheblichen Forderungsausfalles im Rahmen der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Insbesondere sollten geeignete Abrechnungssystematiken, Sicherungsrechte und sog. Lösungsklauseln vereinbart werden.
Soweit sich Krisenanzeichen bei einem Vertragspartner verdichten, sollten umgehend die Handlungsoptionen zur Reduzierung eines Ausfall- und Insolvenzanfechtungsrisikos geprüft und umgesetzt werden. Denn Zahlungen in einer Unternehmenskrise können von einem Insolvenzverwalter/Sachwalter nach Maßgabe der Vorschriften über die Insolvenzanfechtung zurückgefordert werden.
Nach einer erfolgten Insolvenzantragstellung sind zunächst Ihre Rechte umfassend geltend zu machen.
Daneben ist eine Vertragsbeendigung zu erwägen. Soweit jedoch die Vertragsbeziehung fortgesetzt werden soll, empfiehlt sich der Abschluss einer sog. Fortführungsvereinbarung, mit welcher Mechanismen etabliert werden können, die Ihre Rechtsposition umfassend sichern.
Unter Umständen kann die – rechtssicher gestaltete – Gewährung eines sog. (unechten) Massekredites erwägenswert sein, auf dessen Grundlage die Betriebsfortführung einer Schuldnerin durch die Zurverfügungstellung von Sicherungsgut (etwa Forderungen oder Ware) (mit)finanziert werden kann.
Ihre Insolvenzforderungen sind nach Verfahrenseröffnung ordnungsgemäß zur Insolvenztabelle anzumelden.
Gläubiger haben auch die Möglichkeit, an Gläubigerversammlungen teilzunehmen, in welchen über den Verfahrensgang informiert wird und zentrale Verfahrensentscheidungen getroffen werden.
Darüber hinaus kann in größeren Insolvenzverfahren durch ein Engagement als Mitglied in einem Gläubigerausschuss, der die Interessen der Gläubiger durch Überwachung der Insolvenz- oder Eigenverwaltung und durch das Treffen verfahrensleitender Entscheidungen vertritt, auch eine aktiv gestaltende Rolle in einem Insolvenzverfahren übernommen werden.
Sollte es zu einer Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen durch einen Insolvenzverwalter/Sachwalter kommen, ist angesichts der Vielzahl auch unberechtigt geltend gemachter Ansprüche eine detaillierte Prüfung und ggf. Verteidigung empfehlenswert.
Wir unterstützen Sie als Gläubiger zielgerichtet bei der Wahrung Ihrer Rechte in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Vertragspartners. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch hier.
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